Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Oswald Hein Zaunbau GmbH
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Aufträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.
2. Zustandekommen des Vertrages, Angebote
Telefonisch oder in anderer Form erteilte Bestellungen gelten als angenommen, wenn die Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung innerhalb von 14 Tagen erfolgt. Ausgenommen ist, dass für den Besteller eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt. Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die in Angebotserklärungen und ähnlichen Unterlagen enthaltenen Angaben über Maß-, Gewicht- und Leistungsangaben sind unverbindlich, soweit Sie nicht in schriftlicher Form ausdrücklich verbindlich bezeichnet wurden.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
Wurden keine Preisvereinbarungen getroffen, gelten die Preise am Tage der Bestellung in unserem neuesten Katalogen in € je Stück oder entsprechend der angegebenen Mengeneinheit. Die Preise sind freibleibend, da wir uns bei Veränderungen am Markt vorbehalten müssen, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer. Gesondert berechnet werden marktabhängige Zuschläge für Rohstoffe sowie LZ zu den jeweiligen Tagespreisen. Ab einem Auftragswert von 50,00 € netto liefern wir innerhalb Deutschlands incl. Verpackung frei Haus. Ausgenommen sind schwer sperrige bzw. gewichtsintensive Waren oder vom Besteller gewünschte Leistungen wie z. B. Kurierleistungen. Bei einem Auftragswert unter 50,00 € netto berechnen wir eine Bearbeitungspauschale incl. Bearbeitung, Porto und Verpackung in Höhe von 6,00 €. Auslandslieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei und die Verpackung wird dem Besteller zum Selbstkostenpreis berechnet. Rückgaben werden nur in Originalverpackungen, unbeschädigt und bei kostenfreier Rücksendung akzeptiert. Die Bearbeitung ist nur mit einer Lieferschein- oder Rechnungskopie möglich. Für zurückgegebene Ware behalten wir uns eine Bearbeitungspauschale von 10–25 % vom netto Warenwert vor. Ausgeschlossen von der Rücknahme sind Waren von: Sonderanfertigung, beschriftete, gekennzeichnete oder die bereits eingebaut waren. Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlungen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Letzteres gilt nicht für Lieferungen unter einen Auftragswert von 50,00 € netto. Bei Reparaturen, Maschinen, Technischen Gasen und Sonderanfertigung erfolgt die Zahlung grundsätzlich ohne Abzug. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüll- ungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum sind wir -- ohne Inverzugsetzung – berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu erheben. Daneben behalten wir uns das Recht vor, nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung jeweils 5,00 € zu berechnen. Skonti werden hinfällig und Zahlungen sofort fällig, wenn ein Zahlungsverzug für eine andere Lieferung oder Leistung vorliegt. Die gilt auch bei einem außergerichtlichen Vergleichs- oder einem gerichtlichen Insolvenzverfahren ab dem Zeitpunkt der Beantragung.
4. Lieferung
Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Sie verlängern sich angemessen entsprechend in Fällen höherer
Gewalt und anderen Produktions- und Lieferhindernissen, wie Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel und anderen Betriebsstörungen jeder Art, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen.
Dies gilt auch seitens unserer Zulieferer. Tritt einer dergenannten Punkte ein und wird dadurch die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir den Lieferverpflichtungen entbunden. Bei größeren Aufträgen sind wir zur Teillieferung berechtigt, in einem für den Kunden zumutbaren Umfang. Verzögert sich die Lieferung auf Wunsch des Bestellers, sind wir berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendung zu verlangen.
5. Gefahrenübergang und Entgegennahme
Die Ware wird auf Gefahr des Bestellers geliefert, auch wenn die Versandkosten oder Inbetriebnahme vom Besteller getragen wird. Dieses gilt auch im Fall eines Streckengeschäftes bei Versendung ab Lager unseres Vorlieferanten zum Besteller. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte unter 7. entgegenzunehmen. Sehbare Schäden müssen jedoch vom Transportunternehmen bestätig werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Bestellers unser Eigentum. Ist der Besteller in Zahlungsverzug geraten, verpflichtet er sich, die Ware ordnungsgemäß aufzubewahren und zu versichern. Im Falle des Weiterverkaufs der Ware tritt an die Stelle des Vorbehalts die dem Besteller gegenüber seinem Vertragspartner zustehende Forderungen auf Bezahlung der Ware. Diese Forderung gilt schon jetzt im Voraus als an uns abgetreten. Bei Eintreten des Zahlungsverzuges und des Vermögensverfalls des Bestellers sind sämtliche zu diesem Zeitpunkt bestehenden Forderungen, auch wenn sie derzeit nicht fällig sind, zur Zahlung fällig und der Besteller verpflichtet sich, die gelieferte Ware herauszugeben.
7. Mängelrechte des Bestellers
Die Gewährleistungsansprüche können nur in Anspruch genommen werden, wenn die Ware noch am selben Tag der Anlieferung auf Sachmängel, Falschlieferung und Mengenfehler untersucht wurden. Die Rügung muss in schriftlicher Textform an uns erfolgen. Sollte eine Ware mangelhaft sein, so steht uns das Wahlrecht, ob wir als Nacherfüllung den Mangel beseitigen oder die Lieferung einer mangelfreien Sache vornehmen, zu. Der Kunde hat uns eine zumutbare Frist zur Nacherfüllung zu belassen. Es bestehen keine Mängelrechte, wenn die vom Hersteller erteilten Betriebs- und Wartungsanweisungen, nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalteilen entsprechen. Des Weiteren dürfen Elektrogeräte nicht in der Garantie- frist vom Besteller oder Dritten geöffnet werden, da sonst jegliche Gewährleistungen entfallen. Die Erhebung von Mängelrügen berechtigt den Käufer nicht, die Bezahlung der Ware zu verweigern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Weiter Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz bestehen nicht.
8. Haftung
Wir haften nur für folgende Schäden –
aus welchen Rechtsgründen auch immer
- bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der
Organe oder leitender Angestellter,
- bei Vorsatz,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben,
Körper,Gesundheit,
- bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen
oder deren Abwesenheit er garantiert hat,
- bei Mängeln des Liefergegenstandes,
soweit nach Produkthaftungsgesetz für
Personen- oder Sachschäden an privat
genutzten Gegenständen gehaftet wird.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verträge, Lieferungen und Zahlungen ist Lübeck. Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitgegenstandes das Amtsgericht Lübeck.